Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Die digitale Transformation ist in vollem Gange. Doch wie steht es eigentlich inzwischen um die Digitalisierung in Ämtern/ der öffentlichen Verwaltung?
Was in der Privatwirtschaft bereits branchenübergreifend zur Norm geworden ist, lässt in anderen, wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft noch auf sich warten: Die Digitalisierung. Im Bereich Health Care wird die elektronische Patientenakte (ePA) beispielsweise eher schleppend angenommen.
Und auch in der öffentlichen Verwaltung wird nicht gerade mit Spitzentempo digitalisiert. Ein aktueller t3n-Kommentar beleuchtet, wie die Digitalisierungspläne der aktuellen Regierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung aussehen.
Digitale Behördengänge in Deutschland noch Zukunftsmusik
So bedeute Digitalisierung im Kontext der öffentlichen Verwaltung bisweilen überwiegend nur, dass sich Termine mittlerweile online buchen lassen. Für den eigentlichen Termin - auch, wenn es sich nur um eine kurze Angelegenheit von wenigen Minuten handle - müssten die Leute aber dennoch persönlich vorstellig werden.
Digitale Verwaltung geht auch anders
Andere EU-Länder gehen stattdessen mit gutem Beispiel voran. So beispielsweise Spanien. Hier könnten Bürger kostenlos einen elektronischen Schlüssel beantragen, wie das Handelsblatt bereits in einem Beitrag aus dem Jahr 2018 berichtete.
Mithilfe dieses Schlüssels ließen sich dann beispielsweise Behördengänge vom PC aus erledigen (vgl. handelsblatt.com, 11.09.2018). Das reduziert nicht nur den Zeitaufwand, sondern spart auch die An- und Rückfahrt und ist somit schonender fürs Klima.
Politische Lösungsansätze
Die Regierung plant die Einrichtung zentraler, Basisdienste, an welche auch die Länder und Kommunen angebunden werden sollen. Diese Dienste sollen die undurchsichtige Lösungslandschaft ablösen, wie t3n berichtet. Dazu wolle der Bund rund 700 Millionen Euro in die Hand nehmen. Konkret wird dabei das Ziel genannt, die 15 am häufigsten anfallenden Behördengänge bereits im nächsten Jahr digital abbilden zu können.
Kritik
Kritisiert wird dabei im Kommentar jedoch unter anderem, dass es an konkreten, bindenden Fristen und einem Rechtsanspruch auf digitale Behördengänge fehle. Auch seien die einzelnen Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten noch nicht klar definiert (vgl. Kim Rixecker, t3n.de, 29.05.2023).
30 Mai 2023
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