Lohnbuchhaltung im Wandel
Neue Gesetze und Auflagen dynamisieren die Lohnabrechnung in Unternehmen stetig. Doch wohin geht die Reise in der Lohnbuchhaltung zukünftig?
Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexes Feld, weshalb sie in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen nach wie vor ausgegliedert wird. Die andere Alternative; sich intensiv in das Feld einarbeiten und diese selbst erledigen. Am Ende immer eine Frage von Kosten. Doch immer neue Gesetze und Veränderungen in den Abrechnungsvorgaben verlangen nach stetiger Anpassung in der Lohnabrechnung. Zuletzt beispielsweise das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung oder der Mindestlohn für Azubis, um nur zwei grundlegende Veränderungen zu nennen.
Gehalts-Software brachte die Entlastung
Mittlerweile können Unternehmen zum Glück auf entsprechende Softwaresysteme zurückgreifen, die bei der Lohnbuchhaltung entlasten und auch die aktuellsten Gesetze berücksichtigen. So können relativ leicht und vor allem rechtssicher Abrechnungen vom Unternehmer selbst erstellt werden. Und solche Systeme können noch deutlich mehr leisten. Wird eine Abrechnung digital erstellt, kann diese per integrierter Schnittstelle direkt an das Finanzamt, die Krankenkassen oder auch die Sozialversicherungsträger geschickt werden. (vgl. Kerstin Geßner: „Die Entwicklung der Lohnabrechnung in den nächsten zehn Jahren“ 2019 auf www.sage.com)
Somit ist die Lohnabrechnung in den letzten Jahren deutlich vereinfach worden und hat den Unternehmen eine Menge Zeit und Geld gespart. Oftmals hängigen viele Unternehmen ihren Angestellten die Abrechnung noch in Papierform aus. Doch auch dieses Modell wandelt sich zunehmend. Die Digitale Personalakte gewinnt in vielen HR-Abteilungen zunehmend an Beliebtheit. Der Arbeitnehmer kann dann über eine sichere Plattform seine Abrechnung aufrufen und downloaden. Doch hier spielt sicherlich auch die Datensicherheit eine zentrale Rolle. In Zukunft sei, so Geßner die Sicherheits-Infrastruktur in Cloud-Systemen das zentrale Thema.
Diffizilere Abrechnung in Zukunft
Die Komplexität der Lohnabrechnung wird tendenziell eher steigen, was für die Lohnbuchhaltungssoftwaresysteme weitere Anpassung bedeutet. Sich verändernde Tarife, immer weiter differenzierte Stellen oder auch Änderungen im Steuerrecht, sorgen für stetigen Wandel. Wie bereits oben angesprochen, zum Beispiel die Mindestvergütung für Auszubildende, die ab Anfang 2020 kommen wird. 515 Euro mindestens, beschloss das Kabinett vergangene Woche. (vgl. www.spiegel.de) Auch die Arbeitszeiterfassung die vom EuGH beschlossen wurde, stellt eine dieser wesentlichen Veränderungen dar.
Ebenfalls kommen wohl auf die Paketzusteller einige Änderungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge zu. Da diese oftmals mit Subunternehmen arbeiten, könnte sich für diese einiges ändern. Es wird auch in Zukunft noch diverse Anpassungen geben. Gute Lohnabrechnungssoftware berücksichtigt diese Veränderungen nicht nur tagesaktuell sondern unterstützt ferner in diversen anderen Bereichen. So bieten die Systeme schon heute Tools zur Urlaubs- und Fehlzeitenplanung, Reisekosten und Zeitmanagement oder eben auch zur digitalen Personalakte.
5 Juni 2019
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