Wem gehören die Daten?
Die Datenethikkommission legt heute der Bundesregierung eine Reihe an Forderungen im Umgang mit der digitalen Datenverarbeitung vor.
Lesezeit: ca. 2 Min
Die Datenethikkommission hat in einem knapp 300-seitigem Bericht eine ganze Reihe an neuen Regelungen zur digitalen Datenverarbeitung erarbeitet. Darin enthalten, auch eine europaweite Algorithmen-Verordnung. Vorab lag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der unveröffentlichte Bericht vor, indem neben der Algorithmen-Verordnung, auch die Forderungen nach einer bundesweiten Aufsichtsbehörde für Datenschutz, mehr Informationspflichten und einer Kennzeichnung von Social Bots beinhaltet.
Kommission übergibt Bericht an Bundesregierung
Am Mittwoch will die Kommission den Bericht der Bundesregierung übergeben, die die Kommission bereits im September 2018 eingesetzt hatte, damit diese einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik sowie dem Umgang mit Algorithmen und künstlicher Intelligenz entwickeln. In dem nun verfassten Bericht schlägt die 16-köpfige Kommission, bestehend aus Vertretern von Verbraucherschutzorganisationen, Politik und Wirtschaft, unter anderem auch mehr Pflichten für Plattformbetreiber vor.
Mehr Pflichten für Facebook und Co.
Plattformen wie Facebook oder YouTube würden nach Ansicht der Kommission eine Gefahr für die pluralistische Meinungsbildung und damit für die demokratische Ordnung darstellen. Eine stärkere Kontrolle dieser, zum Beispiel mit Lizensierungsverfahren und der Kennzeichnung von automatisierten Accounts, die als solche gekennzeichnet werden sollten, sei daher ratsam. Zudem sei die Torwächterfunktion von Plattformen bedenklich. Man solle diese dazu verpflichten auch tendenzfrei, ausgewogenen und plurale Beiträge anzuzeigen. Die solle eine freie Meinungsbildung über diese Plattformen sicherstellen.
Regeln für Algorithmen
Ein weiterer Vorschlag der Kommission hat eine europaweite Algorithmen-Verordnung zum Ziel. Betreiber von Algorithmen sollten demnach kennzeichnen, ob und in welchem Umfang sie die entsprechenden Algorithmen einsetzen. An dieser Stelle kämen je nach Wirtschaftssektor und Umfang der Algorithmen Pflichten auf die Betreiber zu. So müssten diese Informations- und Zugangsrechte einräumen, Erklärungen abgeben, Risikofolgen abschätzen oder sich beispielsweise Zulassungsverfahren und Vorabprüfungen unterziehen. (vgl. Hendrik Wieduwilt, 22.10.2019 auf faz.net)
Rechte an Datensätzen
Auch beschäftigte sich die Kommission in dem Bericht mit dem Eigentum an anonymisierten Datenbeständen. Ein solches alleiniges Eigentum lehne die Kommission demnach ab, vielmehr stelle sich ein verteiltes Eigentum vor, bei dem mehrere Stellen, die an der Erstellung der Datensätze beteiligt sind, die Eigentumsrecht untereinander aufteilen. Je nach Gewichtung der einzelnen beteiligten Stellen hätten diese dann Mitsprache- und Teilhaberechte, die dazu befähigen, Daten zu löschen, zu korrigieren oder auch selbst wirtschaftlich zu nutzen.
Zukunft ungewiss
Eine Einordnung des Berichts muss noch folgen und es gilt abzuschätzen in wie weit die Forderungen und vorgeschlagen Regelungen in der Praxis Sinn ergeben. Auch gilt es abzuwägen, ob und in welchem Zeitraum derartige Forderungen auf den vielen verschiedenen politischen Ebenen umgesetzt werden könnten, denn der Bericht richtet sich nicht nur an Bund und Länder, sondern eben auch an die Europäische Union.
25 Oktober 2019
Starten Sie Ihre ERP-Auswahl
Finden Sie das richtige ERP-System für Ihr Unternehmen
Google beendet die Verwendung von Third-Party-Cookies
Es war nur eine Frage der Zeit bis Google Chrome Drittanbieter-Cookies entfernen würde. Nun stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese neue Veränderung auf Werbetreibende hat.
Lesen Sie weiterThird Party Cookies in Chrome: Anfang vom Ende
Google hat 2024 wie angekündigt damit begonnen, auf Drittanbieter-Cookies zu verzichten. In der zweiten Jahreshälfte soll es für alle User voreingestellt sein.
Lesen Sie weiter28. Januar: Europäischer Datenschutztag - Data Privacy Day
Am 28. Januar wird jedes Jahr der Europäische Datenschutztag begangen. Mehr zu Hintergründen und Bedeutung erfahren Sie hier.
Lesen Sie weiter